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Was du über Datenschutz, Impressum und Co. dringend wissen musst

Datenschutz-Anforderungen an eine Webseite in der Schweiz

1.    Impressums-Pflicht seit 1. April 2012

Verfügt deine Webseite über ein Impressum? Wenn nicht wird es höchste Zeit, denn in der Schweiz ist ein Impressum seit mehreren Jahren für jede Webseite Pflicht, die Produkte, Dienstleistungen oder auch Werke anbietet (Art. 136 Abs.1 | PRG). Auch wenn du lediglich Infos anbietest, empfehle ich dir ein Impressum auf deiner Website einzupflegen, schliesslich kann ein Webseitenbetreiber ohne ausreichend Kontaktmöglichkeiten des unlauteren Wettbewerb verdächtigt werden (Art. 3 Abs. 1 | UWG). Und sowieso ist ein Impressum stets ein Zeichen von Transparenz und Seriosität und gehört meiner Meinung nach standartmässig auf jede Website. Ob das Impressum im Footer aufgeführt wird oder du ihm eine eigene Seite widmest, ist nicht massgebend. Es sollte lediglich gut auffindbar und nicht versteckt sein.

In ein Impressum gehört:

  • Zwingend der vollständige Namen des Webseiteninhabers (gerade bei einer Einzelfirma), sowie der Firmenname
  • Zwingend muss eine Adresse resp. ein Sitz des Webseiteninhabers, resp. einer Einzelfirma/Firma angegeben werden. Ein Postfach ist nicht zulässig
  • Zwingend ist auch eine Emailadresse – Nur ein Kontaktformular auf der Webseite ist unzulässig
  • Optional ist eine Telefonnummer. Diese kommt sicher gut an, ist aber nicht zwingend
  • Optional sind ebenfalls die MWST- oder Handelsregister-Nummer

 

2.    Datenschutzerklärung erweitern und anpassen

  • In der Schweiz reicht es zurzeit, wenn in der Datenschutzerklärung auf verwendete Cookies hingewiesen wird. Ebenso für was diese verwendet werden wie auch der Hinweis das Cookies z.B. über den Browser deaktiviert werden können
  • Auf folgende Cookies muss explizit darauf hingewiesen werden: Alle, die personenbezogene Daten speichern. Dazu gehören alle von Google-Analytics sowie auch die Social Media Cookies von Facebook. Dies ist wichtig, da bei diesen Cookies die IP-Adresse gespeichert und z.B. bei Google Analytics diese auch weitergegeben wird. IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz

 

3.    Copyright

Hast du auf deiner Seite irgendwo das ©Zeichen mit deinem Firmennamen und gegebenenfalls auch dem laufenden Jahr angegeben? Auch wenn deine Webseite nach Schweizer Gesetzt auch ohne Copyright-Zeichen automatisch urheberrechtlich geschützt ist, empfehle ich es dir irgendwo gut sichtbar einzupflegen. Viele Menschen sind der Ansicht, dass sie sehr wohl alles, was KEIN © hat, sowohl kopieren als auch verwenden dürfen – was natürlich ohne Erlaubnis NICHT der Fall ist. Ausserhalb der Schweiz, wenn deine Webseite also auch Besucher aus dem Ausland hat, ist das © + Unternehmen zwingend, wenn du deine Webseite, resp. Texte etc. schützen willst. Dazu kommt, dass man das Copyright-Zeichen © weltweit als solches kennt.

 

4.    Urheberrecht

Verfügst du über die sämtliche Rechte der Bilder und Texte auf deiner Website? Wenn nicht, verschaff diesem Umstand Abhilfe – sofort. Bilder und Text sind im Schweizer Gesetzt wie bereits erwähnt automatisch geschützt, sofern sie eine «geistige Schöpfung» mit «individuellem Charakter» sind. Urheber von Text ist der/die AutorIn, von Fotos ist es der/die FotografIn. Nimmst du fremde Bilder, nimm sie nicht von Google – also irgendwoher. Falls doch, hole vor der Verwendung die Erlaubnis zur Verwendung vom Urheber ein oder gib die Quelle korrekt an. Du kannst die Quellenangaben entweder gesammelt an einer Stelle machen, zum Beispiel im Impressum. Dann musst du einfach darauf achten, dass jede Quelle dem jeweiligen Bild, resp. Text zugeordnet ist – z.B. mit Fussnoten. Oder du verleihst jedem Bild eine Bildunterschrift, in welcher die Quelle und/oder der Urheber ersichtlich ist.

Einfacher gehts, wenn du lizenzfreie Bilder nimmst wie z.B. von www.pexels.com und anderen Webseiten, die lizenzfreie Bilder anbieten. Dort stehen jeweils auch die Bedingungen, ob die Bilder lizenzfrei sind und ob sie für den privaten und/oder auch kommerziellen Gebrauch lizenzfrei sind. Natürlich kannst du auch Bilder kaufen. Achte aber darauf, dass du dich gut über die Lizenzrechte bei einem Kauf informierst. Gegebenenfalls musst du dennoch den Urheber oder die Quelle angeben, oder die Lizenz ist zeitlich beschränkt und du musst diese, willst du das Bild länger verwenden, erneuern.

 

5.    Haftungssauschluss

  • Haftungsausschluss für alles und jeden – Nein

Es ist rechtlich nicht möglich, die Haftung grundlegend für seine Dienstleistungen oder Produkte auszuschliessen. Wenn du die Haftung ausschliessen möchtest, muss du das schon spezifischer machen. In kritischen Fällen empfiehlt es sich den Kunden durch Anklicken einer Checkbox bestätigen zu lassen, dass er einen speziellen Haftungsausschluss zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.

  • Haftungsausschluss für verlinkte Seiten

Auch hier funktioniert dies pauschal nicht. Hier wird ganz klar unterschieden, ob man weiss oder wissen kann, dass der verlinkte Inhalt problematisch sein kann. Ist dir ein solcher bekannt, musst du direkt beim Link und in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, z.B. «Ich rate dir/Ihnen in aller Deutlichkeit davon ab, von der Seite abc Daten herunter zu laden, da diese virenverseucht sind.» Ändert der Inhalt bei normalen Seiten, wo es für dich nicht absehbar ist, dass deren Inhalt grundlegend verändert wird gilt, beispielsweise in Deutschland, dass du für deren Inhalte «nur» ab Kenntnis haftbar bist. D.h. Es ist sicher nicht schlecht aus diesem Grund externe Links hin und wieder zu kontrollieren.

  • Haftungsausschluss für den Inhalt der eigenen Webseite – Nein

Für Inhalte, welche im Rahmen der Webseitenbetreuung veröffentlicht werden, bist du verantwortlich – wer sonst? Für Inhalte und Bilder welche auf deiner Webseite durch dich veröffentlicht werden, bist du für deren Rechtmässigkeit zuständig. Gibt es mehrere Autoren einer Website sollte klar ersichtlich sein, welcher Autor für welche Inhalte verantwortlich ist, resp. wer was veröffentlicht hat. Bei Content, welcher von Usern generiert wird, beispielsweise in Foren, Gästebucheinträgen und Kommentaren sieht es wieder etwas anders aus. Auch hier wird ein Einschreiten erst mit Kenntnisnahme zur Pflicht – da den Gesetzgebern klar ist, dass nicht immer und alles kontrolliert und geprüft werden kann.

  • Haftungsausschluss für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zurVerfügung gestellten Informationen

Dies wiederum ist ein sehr sinnvolles «ohne Gewähr». Besonders wenn es Inhalte mit Ratschlägen und Tipps sind, durch welche ein Schaden entstehen könnte. Umso kritischer ein Tipp ist, desto näher sollte der Haftungssauschluss am besagten Tipp oder Ratschlag stehen – am besten in unmittelbarer Nähe. Z.B. Wie ich hier betreffend meines Beitrages den du gerade liest: Ich übernehme keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier gemachten Aussagen. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert um in diesem Blog-Post eine Übersicht der in der Schweiz notwendigen Datenschutz-Anforderungen einer Webseiten vermitteln zu können.

 

Mehr zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche ab Mitternacht (25. Mai 2018) in Kraft tritt, erfährst du HIER. Nun  wünsche ich dir gutes Verdauen und Gelingen des DSGVO-konform-machen und/oder bei den Datenschutzanpassungen nach Schweizer Recht.

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